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   BAG, 16.11.1961 - 5 AZR 483/60   

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BAG, 16.11.1961 - 5 AZR 483/60 (https://dejure.org/1961,1141)
BAG, Entscheidung vom 16.11.1961 - 5 AZR 483/60 (https://dejure.org/1961,1141)
BAG, Entscheidung vom 16. November 1961 - 5 AZR 483/60 (https://dejure.org/1961,1141)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Mehrarbeit - Pauschalvereinbarung - Vergütung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1962, 221
  • DB 1962, 243
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 26.01.1956 - 2 AZR 98/54

    Mehrarbeitsvergütung

    Auszug aus BAG, 16.11.1961 - 5 AZR 483/60
    überdurchschnittlichen Entgelts für eine bestimmte Zeitspanne (Stunde, 'Woche, Monat) mit dem ausdrücklichen oder aus den Umstanden deutlich erkennbaren Hinweis, daß durch diese Zahlung auch etwa anfallende Mehrarbeit abgegolten sein soll, wird von lehre und Rechtsprechung überwiegend anerkannt (Hueck-Nipperdey, Lehrb. d. Arbeitsr., 6. Aufl , § 4o III 4 b dd; Nikisch, .Arbeitsr., 3. Aufl., § 29 V 5; Staudinger- Nipperdey-Mohnen, Komm. z.BGB, § 612 Bern. 16; Denecke, AZO, 5 Aufl., § 15 Arm. 13; BAG 2, 277 = AP Nr. 1 zu § 15 AZO).

    Streit herrscht über die Präge, ob für die Anerkennung der Rechtswirksamkeit einer solchen Pauschalierung zu fordern ist, daß im Hinblick auf den Zweck der gesetzlichen Regelung (§ 15 AZO) von vornherein deutlich sichtbar gemacht werden muß, welcher Teil einer die A.bgeltung von Mehrarbeitsstuhüen mitenthaltenden Entgeltabrede als Vergütung für anfallende Mehrarbeit angesehen werden soll (so insbesondere Herschel in der Anm. zu BAG AP Nr. 1 zu § 15 AZO; Meissinger, Der Betrieb 1956, S. 443; IAG München AP 52 Nr, Io; LAG H-amm in WA 1953 Nr. 7o).

  • OLG Düsseldorf, 21.07.2016 - 26 W 1/16

    Mitbestimmung der Arbeitnehmer in einer arbeitnehmerlosen Konzernobergesellschaft

    Soweit es in der Vergangenheit - differenzierend nach dem Umfang der Arbeitsleistung - eine wechselseitige Zurechnung bejaht hat, betraf dies lediglich den für die Wahlberechtigung der Arbeitnehmer maßgeblichen Schwellenwert des § 77 Abs. 2 BetrVG 1952 (BAG, Beschl. v. 01.12.1961 - 1 ABR 15/60 = AP § 77 BetrVG Nr. 1 = BB 1962, 221).
  • LAG München, 26.10.2010 - 6 Sa 595/10

    Vereinbarung einer Pauschalabgeltung von 20 Überstunden im Monat

    Arbeitsvertragsparteien können die Pauschalabgeltung von Überstunden vereinbaren (vgl. BAG v. 16.11.1961 - 5 AZR 483/60, BB 1962, 221; BAG v. 28.9. 2005 - 5 AZR 52/05, NZA 2006, 149).
  • ArbG Berlin, 02.11.2012 - 28 Ca 13586/12

    Bezahlung von Mehrarbeit

    dazu bereits RAG 17.2.1932 - 474/31 - ARS 14, 457, 459: "Grundsatz von Leistung und Gegenleistung"; ebenso LAG Bremen1.9.1954 - Sa 75/54 - AP § 611 BGB Mehrarbeitsvergütung Nr. 1; s. auch BAG 16.11.1961 - 5 AZR 483/60 - AP § 611 BGB Mehrarbeitsvergütung Nr. 5 [1 a.]: Leistung und Gegenleistung im "fest umrissenen Verhältnis"; anders können die Dinge allenfalls bei Leitenden Angestellten liegen - s. insofern BAG 17.11.1966 - 5 AZR 225/66 - BAGE 19, 126 = AP § 611 BGB Leitende Angestellte Nr. 1 (Ls.): "Bei einem leitenden Angestellten kommt eine besondere Vergütung für Überstunden mangels ausdrücklicher Vereinbarung nur in Betracht, wenn seine vertraglichen Bezüge lediglich eine bestimmte Normalleistung abgelten sollen oder wenn ihm zusätzliche Arbeiten außerhalb seines eigentlichen Aufgabenkreises übertragen werden"; a.a.O. [2 b.]: "Da der leitende Angestellte regelmäßig nicht an die starre Arbeitszeit der übrigen Arbeitnehmer gebunden ist, kommt auch eine Bezahlung etwaiger Überstunden im allgemeinen nicht in Betracht"; BAG 17.3.1982 - 5 AZR 1047/79 - BAGE 38, 194 = AP § 612 BGB Nr. 33 [II.1 b.]; 24.10.2000 - 9 AZR 634/99 - EzA § 11 BUrlG Nr. 48.S. dazu bereits RAG 17.2.1932 - 474/31 - ARS 14, 457, 459: "Grundsatz von Leistung und Gegenleistung"; ebenso LAG Bremen1.9.1954 - Sa 75/54 - AP § 611 BGB Mehrarbeitsvergütung Nr. 1; s. auch BAG 16.11.1961 - 5 AZR 483/60 - AP § 611 BGB Mehrarbeitsvergütung Nr. 5 [1 a.]: Leistung und Gegenleistung im "fest umrissenen Verhältnis"; anders können die Dinge allenfalls bei Leitenden Angestellten liegen - s. insofern BAG 17.11.1966 - 5 AZR 225/66 - BAGE 19, 126 = AP § 611 BGB Leitende Angestellte Nr. 1 (Ls.): "Bei einem leitenden Angestellten kommt eine besondere Vergütung für Überstunden mangels ausdrücklicher Vereinbarung nur in Betracht, wenn seine vertraglichen Bezüge lediglich eine bestimmte Normalleistung abgelten sollen oder wenn ihm zusätzliche Arbeiten außerhalb seines eigentlichen Aufgabenkreises übertragen werden"; a.a.O. [2 b.]: "Da der leitende Angestellte regelmäßig nicht an die starre Arbeitszeit der übrigen Arbeitnehmer gebunden ist, kommt auch eine Bezahlung etwaiger Überstunden im allgemeinen nicht in Betracht"; BAG 17.3.1982 - 5 AZR 1047/79 - BAGE 38, 194 = AP § 612 BGB Nr. 33 [II.1 b.]; 24.10.2000 - 9 AZR 634/99 - EzA § 11 BUrlG Nr. 48. anerkannt, dass für die Entlohnung von Mehrarbeit eine gesonderte vertragliche Vereinbarung 50S.

    49) S. dazu bereits RAG 17.2.1932 - 474/31 - ARS 14, 457, 459: "Grundsatz von Leistung und Gegenleistung"; ebenso LAG Bremen1.9.1954 - Sa 75/54 - AP § 611 BGB Mehrarbeitsvergütung Nr. 1; s. auch BAG 16.11.1961 - 5 AZR 483/60 - AP § 611 BGB Mehrarbeitsvergütung Nr. 5 [1 a.]: Leistung und Gegenleistung im "fest umrissenen Verhältnis"; anders können die Dinge allenfalls bei Leitenden Angestellten liegen - s. insofern BAG 17.11.1966 - 5 AZR 225/66 - BAGE 19, 126 = AP § 611 BGB Leitende Angestellte Nr. 1 (Ls.): "Bei einem leitenden Angestellten kommt eine besondere Vergütung für Überstunden mangels ausdrücklicher Vereinbarung nur in Betracht, wenn seine vertraglichen Bezüge lediglich eine bestimmte Normalleistung abgelten sollen oder wenn ihm zusätzliche Arbeiten außerhalb seines eigentlichen Aufgabenkreises übertragen werden"; a.a.O. [2 b.]: "Da der leitende Angestellte regelmäßig nicht an die starre Arbeitszeit der übrigen Arbeitnehmer gebunden ist, kommt auch eine Bezahlung etwaiger Überstunden im allgemeinen nicht in Betracht"; BAG 17.3.1982 - 5 AZR 1047/79 - BAGE 38, 194 = AP § 612 BGB Nr. 33 [II.1 b.]; 24.10.2000 - 9 AZR 634/99 - EzA § 11 BUrlG Nr. 48.

  • LAG Schleswig-Holstein, 05.11.2002 - 5 Sa 147c/02

    Mehrarbeitspauschale; Voraussetzungen und Darlegung einer sittenwidrigen

    Aus der vertraglichen Vereinbarung geht auch eindeutig hervor, dass mit der vereinbarten Vergütung auch etwa anfallende Mehrarbeit abgegolten ist (vgl. BAG, Urt. v. 16.11.1961 - 5 AZR 483/60 -, zit. n. juris), sodass das Bestimmtheitsgebot gewahrt ist.
  • BAG, 10.02.1988 - 4 AZR 577/87

    Gerichtsverfassung: Deutsch als Gerichtssprache, Auslegung eines Erlasses der

    Das gilt auch, soweit diese eine Pauschalierung der Entschädigung vorsehen, mit der während der Manöverzeiten geleistete Mehrarbeit abgegolten werden soll (vgl. BAGE 25, 426, 427 [BAG 28.11.1973 - 4 AZR 74/73] = AP Nr. 2 zu § 19 MTB II; BAGE 2, 277, 278 = AP Nr. 1 zu § 15 AZO, das Urteil des Fünften Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 16. November 1961 - 5 AZR 483/60 - AP Nr. 5 zu § 611 BGB Mehrarbeitsvergütung sowie Denecke/Neumann, AZO, 10. Aufl., § 15 Rz 22 und 23, S. 180, mit weiteren Nachweisen), wobei der Senat davon ausgeht, daß auch insoweit für die zivilen Arbeitnehmer in den Diensten der Stationierungsstreitkräfte inländisches Arbeitsrecht gilt (vgl. Denecke/Neumann, aaO, § 1 Rz 1, S. 35).
  • LAG Düsseldorf, 31.01.1997 - 11 (5) Sa 1559/96

    Arbeitszeit: Neuregelung im Wege des Direktionsrechts - Schulbereich

    Dies gilt z.B. für eine Überschreitung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit (vgl. BAG v. 23.02.1977 - 4 AZR 667/75 - AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Techniker-Krankenkasse; BAG v. 10.06.1959 - 4 AZR 567/56 - AP Nr. 5 zu § 7 AZO; BAG v. 16.11.1961 - 5 AZR 483/60 - AP Nr. 5 zu § 611 BGB Mehrarbeitsvergütung; vgl. auch Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 8. Aufl. 1996, § 69 III 2 b).
  • BAG, 06.03.1985 - 5 AZR 126/84
    Der Senat hat bereits in der Entscheidung vom 16. November 1961 - 5 AZR 483/60 - AP Nr. 5 zu § 611 BGB Mehrarbeitsvergütung ausgeführt, eine solche Pauschalregelung müsse deutlich machen, welcher Teil der Vergütung für die Abgeltung von Mehrarbeit bestimmt ist (vgl. auch BAG Urteil vom 22. Oktober 1973 - 3 AZR 83/73 - AP Nr. 31 zu § 1 Feiertagslohnzahlungsgesetz, zu I 2 der Gründe, mit weiteren zahlreichen Nachweisen).
  • BAG, 16.01.1985 - 7 AZR 501/83
    Es ist jedoch nicht erforderlich, daß ein bestimmter Teil des Gehalts ausdrücklich als Abgeltung für die Mehrarbeit bezeichnet wird (BAG 2, 277 = AP Nr. 1 zu § 15 AZO; BAG Urteil vom 16. November 1961 - 5 AZR 483/60 - AP Nr. 5 zu § 611 BGB Mehrarbeitsvergütung; BAG 25, 426 = AP Nr. 2 zu § 19 MTB II; Denecke/Neumann, aaO, § 15 Rz 23; Meisel/Hiersemann, aaO, § 15 Rz 70).
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